VMP24 Bau Bürgschaften
Erweitern Sie Ihren finanziellen Spielraum
Kautionsversicherung
Mit der Kautionsversicherung erweitern wir Ihren finanziellen Spielraum. Da das Bürgschaftsvolumen nicht auf die Kreditlinie bei Ihrer Hausbank angerechnet wird.
In Zusammenarbeit mit einem Bauspezial-Versicherer bieten wir Ihnen Bürgschaften speziell für das Bauhaupt-und-gewerbe Bauneben Sowie für Unternehmen des
Anlagen-und Maschinenbaus und der Elektroindustrie ein.
Unser Premium Tarif bietet Ihnen ein Maßgeschneidertes Angebot.
Hier die Produktmerkmale in Kürze:
- Bürgschaftslinie zwischen 10.000 EUR und 2.500.000 EUR gemäß banküblicher Verfahrensweise
- Keine Anrechnung des Bürgschaftsvolumens auf die Kreditlinie der Hausbank
- Ausweitung des Liquiditätsspielraums
- Keine Forderung von Sicherheiten (entsprechende Bonität vorausgesetzt)
- Abruf von Ausführungs-, Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs-und Bietungs-, Vorauszahlungs-und Bauhandwerkerversicherungsbürgschaften (gem. § 648 a BGB) ohne Sublimit
Bürgschaften nach dem Forderungssicherungsgesetz
Das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen, kurz Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) ist in Kraft.
Danach hat der private Auftraggeber einen gesetzlichen Anspruch auf eine Bürgschaft gemäß § 623a BGB in Höhe von 5% der von IHM an den Bauunternehmer zu leistenden Abschlagszahlung. Voraussetzung ist, dass. es sich um den Bau oder Umbau eines Hauses oder vergleichbaren Bauwerks handelt.
Auch diese Bürgschaftsart wird von uns übernommen.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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| Wir helfen Ihnen gerne weiter: | Persönliche Beratung Geschäftskunden |
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